Bauausschuß besichtigt Modernisierungsvorhaben
Bei Genossenschaften gilt das Prinzip der Selbstorganschaft. D.h. Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates müssen zwingend Genossenschaftsmitglied sein. Innerhalb des Aufsichtrates gibt es verschiedene Ausschüsse, welche die Arbeit des Vorstandes unterjährig kontrollieren. Einer dieser Ausschüsse ist der Bauauschuss, der regelmässig Baustellen der GBW besichtigt und überprüft, ob die im Wirtschaftsplan beschlossenen Maßnahmen auch fach- und termingerecht…