Wohnen ohne Angst vor Finanzinvestoren
Rauswurf wegen Eigenbedarf sowie Mieten höher als die ortsüblichen Mieten. Das ist die größte Sorge vieler Mieter. Nach Verkäufen müssen oft die Mieter klein beigeben und sich eine neue Wohnung suchen, weil die Mieten nicht mehr leistbar sind.
Die Alternative:
Wohnen bei Genossenschaften. Dort bekommen Mieter einen Dauernutzungsvertrag, d.h. eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unmöglich und die Mieten bewegen sich unter dem Marktniveau.
Das Prinzip:
Mitglieder erwerben Anteile an der Genossenschaft und stellen damit ähnlich wie ein Aktionär Eigenkapital zur Verfügung. Am Erfolg des Unternehmens sind sie zweifach beteiligt: Einerseits mit einer jährlichen Dividende auf ihr Genossenschaftsguthaben, andererseits mit dem Anspruch auf eine Wohnung nach den jeweiligen Vergabebedingungen. In diesen Regeln liegen einige Vorteile:
+ Günstige Miete
Die „Nutzungsgebühr“ ist mitunter günstiger als eine vergleichbare Miete auf dem privaten Wohnungsmarkt. Möglich ist dies, weil Genossenschaften lediglich kostendeckend arbeiten müssen, außerdem fallen z.B. die Verwaltungskosten aufgrund der meist großen Zahl von Immobilien im Verhältnis geringer aus.
+ Dauernutzungsrecht
Bekommt das Mitglied eine Wohnung zugesprochen, so wird kein Mietvertrag, sondern ein Dauernutzungsvertrag geschlossen. Der Mieter erhält damit ein lebenslanges Nutzungsrecht. Kündigungen sind nur bei Fehlverhalten möglich, etwa wenn die Nutzungsgebühr nicht gezahlt wird oder Hausbewohner dauernd belästigt werden.
Für die gewünschte Wohnung müssen Mitglieder in der Regel Wartezeiten in Kauf nehmen. Familien werden meist bevorzugt. Auch wenn man innerhalb der Wohnanlage wechseln will, werden soziale Maßstäbe angelegt.
Gut dran ist, wer ohne akute Wohnungsnot einen Start-Anteil erwirbt. Ab dem ersten Anteil läuft die Wartezeit (sog. Anwartschaftszeit), weitere Anteile müssen je nach Wohnungsgröße erst bei Einzug gezeichnet werden.