Mietpreisbremse bis 2021 verlängert |
_____________________________________________________________________________________________________Der bayerische Ministerrat hat am 16.06.2020 die Verlängerung der im Vorjahr eingeführten Mieterschutzverordnung beschlossen. Damit wird die ursprünglich bis 31.07.2020 gültige Mietpreisbremse bis 31.Dezmber 2021 verlängert. Die Mietpreisbremse findet in 162 bayerischen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmärkten Anwendung.Folgende Regelungen gelten somit weiterhin: 1) Mietpreisbremse: Wird in den betroffenen Städten und Gemeinden ein Mietvertrag über Wohnraum neu abgeschlossen, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. 2) Abgesenkte Kappungsgrenze: Der Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen. 3) Verlängerung Kündigungssperrfrist: Ein Erwerber von bereits vermietetem Wohnraum kann dem Mieter erst nach Ablauf von zehn Jahren (statt 3 Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen. Quelle: Bayern.Recht Verkündungsplattform / LINK LINK: “Zur Mieterschutzverordnung….“. _____________________________________________________________________________________________________ Lt. “Wohnungsboerse.net” beträgt der durchschnittliche Mietpreis in Bayreuth zum 31.12.19 € 10,05 / qm Wfl.. Die Durchschnittsmiete der sozialen Wohnungswirtschaft Bayern (VdW Bayern organisierte UN) betrug zum 31.12.19 € 6,29 / qm Wfl.. Die GBW hat zum 31.12.19 für durchschnittlich € 4,98 / qm Wfl.. ihre Wohnungen vermietet. Das genossenschaftliche Unternehmen hat schon immer eine im Geschäftsmodell immanente Mietdämpfungspolitik betrieben. Die gesetzlich zulässigen Umlage- und Mietanpassungsmöglichkeiten wurden in der Vergangenheit nur moderat umgesetzt und nie ausgereizt. Staatliche Regulierungseingriffe im Mietrecht hatten bisher immer negative Auswirkungen und regelmäßig zur Verteuerung der Wohnraummieten geführt. Die bisherige Handhabung der GBW können Sie im folgenden Artikel lesen: “tatsächliche Handhabung der GBW”. Ein Baustein der genossenschaftlichen Mietpreisbremse ist der Mietwohnungsneubau mit Mitteln der Bayern-Labo. Ein Neubau wurde im November 2018 im Stadtteil Kreuz für die Mitte der Bevölkerung fertig gestellt. Auch Auszubildende und Studenten sind berechtigt. Durch die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern, können die Mietwohnungen unter der Marktmiete vermietet werden; die monatlich Kaltmiete liegt bei 5,00 – 7,00 €/m². Die Förderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen eines Haushalts, wobei die Einkommensgrenzen seit Mai 2018 um 30% nach oben angepasst wurden. Direktlink zum bayerischen Sozialministerium für Anspruchsberechtigung der Wohnungen für die „Mitte der Bevölkerung“: Anspruchsberechtigter Personenkreis (ke/ 21.08.2020) (Bild): Neubau für die Mitte der Bevölkerung (Erstbezug November 2018) |