Die GBW reinvestiert von 1 € vereinnahmter Sollmiete derzeit deutlich über den Durchschnitt wieder in den Bestand, nämlich 63 Cent. Die Reinvestitionswerte liegen im Landesdurchschnitt unter 50 Cent. Im Gegensatz zur aktuellen Diskussion über die Verwendung der Beiträge der Landesrundfunkanstalten werden die vereinnahmten Kaltmieterträge wieder maximal in den Wohnungsbestand reinvestiert. Lediglich 19 Cent werden in die Verwaltung investiert. Darin enthalten sind Löhne und Gehälter, Altersversorgung und Sachaufwand (Lt BZ vom 17.09.22 in Rundfunkgebühr INSG 46 Cent).
Aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Aufbaus bei Genossenschaften ergeben sich Vorteile in der Kontrolle und Überwachung. Nämlich, das die Organe ebenfalls Anteilseigner (Mitglieder) sein müssen (sog. „Selbstorganschaft“) und Genossenschaften einer jährlichen Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterliegen. Daneben übernimmt der Aufsichtsrat (ebenfalls Mitglieder) die Kontrolle des Vorstandes und die Aufgaben der internen Revision. Dadurch wird gewährleistet, das das Vermögen unternehmerisch gut verwaltet wird. Übrigens sind Genossenschaften die Rechtsform mit der niedrigsten Insolvenzquote deutschlandweit.
Quelle: BZ vom 17.09.2022 aus KEF-Bericht 23 (2021-2024) / Stand Februar 2022