Interessenbekundung Rathaus II Areal

Die Stadt Bayreuth hat zwischenzeitlich ein Architekturbüro mit der Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens beauftragt. Im Anschluss gab es ein Akteursforum unter Beteiligung der drei Unternehmen zur Ermittlung der Wettbewerbsgrundlagen.

Die drei großen Wohnungsunternehmen der Stadt Bayreuth (GEWOG, Bauverein und GBW) haben sich im Jahr 2020 gemeinsam an dem von der Stadt Bayreuth ausgelobten Interessenbekundungsverfahren um das Areal Rathaus II beworben (LINK: Zum Interessenbekundungsverfahren….“).

Das Areal umfasst eine Fläche von rd. 1,1 Hektar und ist somit etwas kleiner als das von der GBW entwickelte Quartier in der Unteren Herzoghöhe mit 14.275 qm. Die GBW hat in den Jahren 2017-21 im Rahmen der Quartiersentwicklung UH6 in 2 Bauabschnitten insgesamt 95 Wohnungen errichtet. Im Februar 2021 wurden die letzten der 16 Reihenhäuser bezogen.

Die Gründe warum sich die Wohnungsbauunternehmen gemeinsam beworben haben sind folgende: 

Die drei Unternehmen
1)  stehen für eine “gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung” für
breite Schichten der Bevölkerung,
2)  haben Kompetenz in der Errichtung von Geschoßwohnungsbauten für die Mitte der
Bevölkerung,
3)  bauen angemessene Wohnungsgrößen analog den Förderrichtlinien, so dass bei Eintritt
evtl. prekärer Verhältnisse die Wohnung – aufgrund von Unangemessenheit – nicht
gewechselt werden musss,
4)  haben in der Unternehmens-DNA die Voraussetzungen für die Schaffung von
attraktiven und lebendigen Quartieren
für jung und alt,
5)  sind nicht renditeorientiert sondern Mitgliederorientiert,
6)  können Großbauprojekte aufgrund ihrer Kapitalkraft langfristig sicher finanzieren,
7)  bewirtschaften die Liegenschaften dauerhaft auch über das Ende des Förderzeitraumes
hinaus,
8)  zahlen keine Fördermittel vorzeitig zurück, um die Wohnungen in Eigentums-
wohnungen aufzuteilen und zu verkaufen,
9)  können Großprojekte auf Erbbaurechten realisieren.

Von Vorteil ist, dass die Unternehmen bereits mit Erbbaurechten in der Bestands-bewirtschaftung arbeiten. Die Kommune könnte bei Ausgabe von Erbbaurechten die Grundstücke im Eigentum behalten (müsste das Grundstück nicht verkaufen) und hätte über die Laufzeit der Erbbaurechte einen fairen und langfristigen Partner an ihrer Seite mit dem keine Leistungsstörungen in der Bewirtschaftungsphase auftreten  (ke/ 22.02.21)