Bei Genossenschaften gilt das Prinzip der Selbstorganschaft. D.h. Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates müssen zwingend Genossenschaftsmitglied sein. Innerhalb des Aufsichtrates gibt es verschiedene Ausschüsse, welche die Arbeit des Vorstandes unterjährig kontrollieren.
Einer dieser Ausschüsse ist der Bauauschuss, der regelmässig Baustellen der GBW besichtigt und überprüft, ob die im Wirtschaftsplan beschlossenen Maßnahmen auch fach- und termingerecht umgesetzt werden. So geschehen diese Woche bei der Modernisierung der Wohnstrasse im Wohngebiet „Obere Herzoghöhe“.
Der Bauausschuß der GBW hat sich am 11.12.24 im Rahmen seiner Aufgaben über die laufende Modernisierungsmaßnahme Wohnstrassensanierung Dr. Würzburger Strasse 16-20 und über den Zustand verschiedener Garagenhöfe informiert. Der technische Leiter der GBW Herr Langhammer gab dabei Auskunft zum Sanierungsprojekt und zu den weiteren Gegebenheiten der Garagenanlagen (ke/ 12.12.2024).