Die Novellierung der HeizkostenV wurde am 24.11.2021 vom Bundeskabinett abschließend beschlossen. Die Heizkostenverordnung ist am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Mit der Novelle setzt Deutschland die neuen Bestimmungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung sowie Nutzung interoperabler Geräte und Systeme aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 in deutsches Recht um. Die EU- Richtlinie beinhaltet europaweit Regeln, welche der nationalen Umsetzung bedurften:
– Übergang zu fernablesbaren Geräten (bis spätestens 31.12.2026),
– Monatliche Verbrauchsinformationen (bei fernablesbarern Gerätschaften ab 01.01.2022),
– Sanktionierung für den Fall der Nichteinhaltung (ab 01.12.2021 mit 3%+3% nach §12).
Wesentliche Pflichten nach HeizkostenV im Überblick anhand der Zeitskala ihres Inkrafttretens (ke/ 15.12.2021):