Aktuelles

Wie Sie den täglichen Medienberichten entnehmen können, sind in den letzten Monaten die Energiekosten, also die Kosten für Gas, Öl und Strom massiv gestiegen. Ebenso ist ein starker Anstieg bei den umlagefähigen Dienstleistungen zu verzeichnen. Dies hat zur Folge, daß Sie bei der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 (Zustellung im Jahr 2023) mit höheren Nachzahlungen rechnen müssen. Selbst wenn Sie in den letzten Jahren Erstattungen aus der Betriebskostenabrechnung erhalten haben, ist es wahrscheinlich, daß Sie dann eine Nachzahlung erwartet.

Leider ist zu erwarten, daß die Kosten aufgrund globaler Faktoren vorerst hoch bleiben! Wir empfehlen Ihnen daher zum Schutz vor unangenehmen Überraschungen dringend, daß Sie Ihre monatlichen Vorauszahlungen deutlich erhöhen. Schlimmstenfalls könnten sonst bei der Betriebskostenabrechnung nächstes Jahr sehr hohe Nachzahlungsforderungen fällig werden.
Die Frage, um welchen Betrag Sie die Vorauszahlung erhöhen sollten, können wir nicht pauschal beantworten, da hier unterschiedlichen Faktoren eine Rolle spielen. Klar ist auf jeden Fall, daß eine Anhebung der monatlichen Vorauszahlung – egal in welcher Höhe – einen möglichen Nachzahlungsbetrag mindert.

Als Anlage haben wir Ihnen ein Antwortschreiben vorbereitet, mit dem Sie uns Ihren Auftrag zur Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung mitteilen können. Alternativ können Sie uns natürlich auch gerne eine E-Mail schreiben an: Herrn Greiner.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an (ke/ 24.03.2022/akt. 09.05.22):

Anlage:
Antwortschreiben für Wohnungen mit Thermen/Einzelöfen2
Antwortschreiben für Wohnungen mit Zentralheizungen

Bei Wohnraum ohne Zentralheizungen:
Bitte setzen Sie sich auch mit Ihren Strom- und Gasanbieter – sofern nicht schon geschehen – in Verbindung, um hier ebenfalls hohen Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung entgegenzuwirken.

Bei Wohnraum mit Zentralheizungen:
Die Frage, um welchen Betrag Sie die Vorauszahlung erhöhen sollten, können wir ebenso nicht pauschal beantworten. Entscheidenden Anteil haben jedoch die Brennstoffkosten an den gesamten Kosten. So haben sich 2022 die Vorauszahlungen bei der Beheizung mit Gas verdoppelt. Wenn jetzt beispielsweise in dem Haus, in dem Sie wohnen, der Anteil der Brennstoffkosten an den gesamten Heizkosten etwa die Hälfte ist, würde dies beim Beheizen mit Gas bedeuten, dass sie die Vorauszahlung für Heizkosten ebenfalls verdoppeln sollten. Wie hoch der Anteil der Brennstoffkosten an den gesamten Heizkosten in Ihrem Haus ist, entnehmen Sie bitte der letzten Heizkostenabrechnung.