Sammelinkasso Kabelfernsehen ab 01.07.24 verboten
Letztes Jahr haben wir Sie bereits informiert, das ab 01.07.24 die TV-Kabelgebühr nicht mehr über die Nebenkosten von der GBW abgerechnet werden darf. Gleichzeitig haben Sie von uns auch einen Antrag für den TV-Anschluss nach dem 30.06.24 von unserem Partner der Firma Baumann erhalten. Falls Sie bisher keinen unterschriebenen Antrag an die Firma Baumann zurückgesandt…